Schleswig-Holstein macht digitale Kommunalsitzungen zur Pflicht – Kommunen suchen nach einfachen Lösungen
In Schleswig-Holstein wird es konkret: Bis 2027 müssen Kommunen die digitale Teilhabe an Kommunalparlamenten ermöglichen.
Das hat der Landtag Anfang 2025 beschlossen. Damit werden digitale und hybride Sitzungen von der Ausnahme zur Regel.
Wir stehen dazu seit Monaten im engen Austausch mit zahlreichen Kommunen im Land. Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv – viele begrüßen die neue gesetzliche Grundlage.
Gleichzeitig stehen kommunale Entscheider nun vor der Herausforderung, digitale Lösungen zu finden, die demokratische Grundprinzipien wie Öffentlichkeit, Transparenz und rechtssichere Beschlussfassung gewährleisten. Und die Zeit drängt.
Der Wunsch nach digitaler Flexibilität ist da
Wie groß das Interesse an digitalen Sitzungsformaten ist, zeigt eine Umfrage des Statistischen Bundesamtes:
42 % der befragten kommunalen Mandatsträger und Mandatsträgerinnen wünschen sich häufiger Videokonferenzen.
Die Gründe dafür sind:
- Bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt, Beruf und Familie
- Weniger Fahrzeiten, mehr Effizienz
- Erleichterte Teilnahme in ländlichen und strukturschwachen Regionen
Gerade für ehrenamtlich Engagierte bieten digitale Sitzungen eine echte Entlastung – ohne Einbußen bei Transparenz oder Beteiligung.
Kommunale Realität: Lösungen müssen jetzt her
Idealerweise würde die Gesetzesänderung von einer umfassenden Erneuerung der kommunalen IT-Infrastruktur begleitet. Doch realistisch betrachtet dauert so ein Prozess in Deutschland viele Jahre.
Kommunen suchen deshalb jetzt nach schnell umsetzbaren, praxistauglichen Lösungen, mit denen sich Präsenzsitzungen unkompliziert digital erweitern lassen.
Die Herausforderung:
- Viele am Markt verfügbare Tools sind nicht DSGVO-konform, z.B. weil Daten außerhalb der EU gespeichert werden.
- Andere erfüllen nicht die Anforderungen der Kommunalpolitik, z. B. rechtssichere Beschlussfassungen.
- Hinzu kommen praktische Hürden – etwa fehlende Raumtechnik und knappe Budgets.
Ausblick: Weitere Länder ziehen nach
Auch in Baden-Württemberg wird über die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Sitzungen diskutiert. Ein Gesetzentwurf befindet sich dazu derzeit im Anhörungsverfahren.
In weiteren Ländern wurde die gesetzliche Grundlage für digitale und hybride Sitzungen geschaffen, doch noch keine Verpflichtung beschlossen.
Die digitale Transformation in der Kommunalpolitik ist nicht nur gewünscht – sie ist notwendig. Digitale Sitzungen sind kein Selbstzweck. Sie ermöglichen echte Teilhabe – vor allem für die vielen ehrenamtlich Engagierten, die ihre politische Arbeit mit Beruf und Familie vereinbaren.
Linkando schafft Lösungen
Mit Linkando Meetings bieten wir Kommunen eine Lösung, die speziell für den kommunalen Einsatz entwickelt wurde – rechtskonform, einfach und sicher.
- DSGVO-konform & rechtssicher
- Staatlich zertifiziert durch die Gemeindeprüfanstalt NRW
- Funktionen für Abstimmungen, Wahlen & Protokolle
- Rollenspezifische Zugänge, einfache Verwaltung
- Anbindung an Ratsinformationssysteme (RIS)
Linkando Meetings ist bereits in mehreren Bundesländern erfolgreich im Einsatz.
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